Unter Gebrauchshunden versteht man Hunde, die Menschen bei ihrer Arbeit unterstützen, gewissermaßen „berufstätige“ Hunde. Heute am bekanntesten sind wohl die landläufig Polizeihunde genannten Hunde im Behördendienst. Hier werden sie zur Spurensuche, zum Auffinden von Drogen, Sprengstoff sowie Menschen (vermisste Kinder, hilflose Personen, entflohene Tatverdächtige oder Sträflinge) und Leichen, aber auch auf der Streife als Waffe und zur Bewachung eingesetzt.
Einige Hunderassen eignen sich als Blindenführhunde, wohl eine der schwierigsten Aufgaben unter den Hunde„berufen“, und als Assistenzhunde für Menschen mit anderen körperlichen oder geistigen Einschränkungen, manche können auch als Rettungshunde oder Therapiehunde ausgebildet werden.
Die Verwendung als Gebrauchshund, heute zahlenmäßig nur eine Randerscheinung, ist wohl die ursprünglichste Form der Hundehaltung. Am Anfang stand die Hilfe bei der Jagd, sowohl beim Aufspüren und Aufjagen als auch beim Erlegen der Tiere. Bei Aboriginies, die teilweise auch von Hunden begleitet wurden, stand dagegen im Vordergrund, dass Menschen und Hunde sich in den kalten Wüstennächten aneinander wärmen. Eine besondere Jagdzusammenarbeit gibt es vielfach nicht. Die Hunde erhielten auch lediglich einige Reste. In Asien allerdings wurde und wird teilweise heute noch der Hund als Fleischlieferant gehalten, eine Nutzung, die bei Europäern großen Widerwillen hevorruft.



