Hunde in Deutschland
In Deutschland scheinen wir etwas anders umzugehen mit Hunden als sonst wo in Europa. In Spanien werden Hunde behandelt als “Hunde”, in England können Hunde selbst Erbe sein. Wie geht man in Deutschland um mit Hunden? Was sind die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Hundehaltung in Deutschland?
Allgemein
Es gibt keine Standerdmanier um mit Hunden in Deutschland um zu gehen. Allerdings haben wir den Eindruck dass relativ wenige Familien einen Hund haben und dass die Rolle zwischen Herr und Hund deutlicher ist. Aber das ist eine subjektive Wahrnehmung.
Einfuhr/Anmeldung/Hundesteuer
Eine Anzahl gefährlicher Rassen dürfen nicht eingeführt werden (siehe weiter unten). Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt fragen Sie nach einem Formular für die Anmeldung Ihres Vierfüßler. Das Ordnungsamt regelt die Registratur sowie die Hundesteuer.
Die Höhe der Steuern wird per Gemeinde festgestellt und ist zuweilen progressiv nach Anzahl Hunde veranschlagt.
Ein paar Beispiele:
Stadt Kleve 2005
Gemeinde Selfkant 2005
Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie meistens (hängt von der Gemeinde ab) eine Hundemarke zugesandt. Ein nicht angemeldeter Hund kostet Sie ein Vielfaches an Buße.
Für Hundezüchter, Blindenbegleithunde und Hunde die für das Ausüben eines Berufes (Jäger, Schutz) notwendig sind gibt es so genannte Rabatte.
Versicherung
Die normale Haftpflichtversicherung deckt nicht den Schaden ab den Ihr Hund gegenüber Dritten anrichten kann. Ein ausweichendes Auto kann einen erheblichen Schaden verursachen, also eine Versicherung ist absolut notwendig.
Achten Sie darauf: eine Versicherung kommt nicht auf für grob-fahrlässiges Verhalten. Wenn durch grobe Nachlässigkeit Ihr Hund Schaden verursacht (Sie hetzen Ihren Hund auf jemanden und er wird gebissen), vergütet der Versicherer das Schmerzengeld, Krankenhauskosten usw. nicht.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Regelungen für die gesetzlichen Bestimmungen stehen per Bundesland fest. Von Belang sind unter anderem die Bestimmungen für Tierschutz, das Reglement für das Halten von Hunden und Bestimmungen für das Halten von gefährlichen Hunden. Eine vollständige Darlegung dieser Regeln geht hier zu weit. Einfache markante Sachen:
Wenn Sie im Besitz von mehreren Hunden auf einem Gelände sind, sollten Sie diese nicht getrennt von einander unterbringen.
Falls Sie gewerbsmäßig Hunde züchten, müssen Sie die Qualitätsanforderungen erfüllen und dürfen als qualifizierter Hundezüchter nicht mehr dann 10 Muttertiere unterhalten.
Es gibt gesetzliche Bestimmungen für Hunde die ein Grundstück bewachen, im Haus oder im Zwinger gehalten werden. Denken Sie hier an die Anwesenheit einer isolierten Hundehütte, Minimum Maße, Tageslicht usw..
Es gibt Bestimmungen für die Art des Halsbandes, Verbot des Anleinens bei bestimmten Umständen, Amputationsverbot, täglicher Unterhalt usw..
Die Einfuhr und Kreuzung von bestimmten Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier ist verboten! Die Strafen bei Überschreitungen sind hart. (Quelle: HundVerbrEinfG )
In NRW gilt ein Leinenzwang in Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen, Parks, Spielplätzen, während Festen und in öffentlichen Gebäuden. (Niedersachsen ist eine Ausnahme davon). Auch Gemeinden können bestimmen das Hunde z.B. nicht auf Spielplätzen, Schulplätzen und öffentlichen Gebäuden mitgenommen werden dürfen. Hunde dürfen (Bundesweit) nicht mitgenommen werden in Schulgebäuden, Krankenhäusern, Theater, Kinos, Badehäuser, Badestrände und Liegewiesen.
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht rumlaufen. In geschlossenen Ortschaften dürfen sie 20 Meter und außerhalb von geschlossenen Ortschaften 50 Meter von Ihrem Herrn entfernt sein.
In Jachtgebieten (und das ist ein Stückchen Natur schnell) muss ein Hund unter Kontrolle bleiben; nicht notwendigerweise angeleint, aber schon unter Aufsicht seines Herrn. Förster und Berufsjäger haben die amtliche Befugnis und können zum Beispiel die Identitätsbeweise prüfen oder sogar einbehalten und dürfen auch Hunde (und Katzen) niederschießen die sich sichtlich nicht unter Aufsicht seines Herrn befindet (Quelle: Hundenwelten)
Wohnen
Sie dürfen Ihr gekauftes Haus nach seinen Bestimmungen benutzen. In einem Wohnviertel ist dies abhängig vom Stadtviertel und vom Wohnviertel. Ein bellendes Hunderudel in einem normalen Wohnviertel kann schnell zu einem Problem werden. Zwei nicht allzu laute Hunde in einem Haus mit einem normalen Garten sind kein Problem. Ein Vermieter wird nicht immer ein Haustier erlauben. Vor allem Hunde und Katzen sind oft per Mietvertrag verboten.
Gefährliche Hunde, Niedersachsen:
Es werden keine Rassen als gefährlich angesehen. Wenn die Behörden (Polizei, Gemeinde, Kreis) einen aggressiven Charakter vermutet (weit definiert), wird der Hund einem so genannten „Wesenstest“ unterworfen. Wird ein Hund dann als gefährlich beurteilt muss um eine Erlaubnis angefragt werden und der Eigentümer muss allerlei Forderungen erfüllen, Verwaltungsverpflichtungen werden auferlegt und es gelten dann allerlei Regelungen wie Maulkorb, die Forderung eines Gartenzaunes usw.. Gesetzeswidrige Handlungen können mit einer Geldstrafe belegt werden von maximal € 10.000. Das Halten eines Hundes der als gefährlich abgestempelt ist ohne Erlaubnis ist ein Verbrechen.
Daneben gilt (auch für gewöhnliche Hunde) das Hunde keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liefern dürfen. Sie machen einen Fehler: wenn Ihr Hund auf einer Spielwiese einen Haufen macht, unangeleinte Treffen mit anderen Hunden stattfinden die dann außer Kontrolle laufen, losleine von Hunden die eine Gefahr sein können für den Wildstand oder das Kleinvieh.
Folgerung:
Auch Hunde die nicht auf der Liste der gefährlichen Rassen stehen, können zusammen mit ihrem Herrchen unter ein strenges Reglement gesetzt werden falls sie durch ein beißendes Benehmen auffallen. Die Einfuhr von manchen Rassen ist verboten.
Nordrhein-Westfalen
Hat ungefähr dieselbe Gesetzgebung, aber hier stehen einzelne Rassen ausdrücklich als gefährlich zu Buch. Ein Gegenbeweis ist möglich.


